Neues Jahr – Neue Gesetze? Was könnte sich 2025 in der #tierfairen Haltung ändern?

Im Koalitionsvertrag von 2021 einigten sich die Regierungsparteien darauf, das bestehende Tierschutzgesetz zu überarbeiten. Wie aber sieht es nach dem Bruch der Ampel-Regierung aus? Bleibt die notwendige Stärkung des Tierschutzes auf der Strecke? Bis zu den anstehenden Neuwahlen am 23. Februar 2025 führt Olaf Scholz seine Regierung in einer Minderheitenregierung. Für Gesetzesänderungen, die er nach wie vor anstrebt, benötigt er wohl vor allem die Zustimmung der Christlich-Demokratischen Union (CDU). Ein Gesetzesentwurf, den der Bundeskanzler der SPD durchsetzen möchte, aber nach aktuellem Stand auf der Kippe steht, ist die Novelle zum Tierschutz. Wir werfen einen Blick auf die bereits festgelegten und die durch den Gesetzesentwurf 20/12719 möglichen Änderungen.

Änderungen ab 01. Januar in der Hundehaltung

Das Jahr 2025 sieht einige positive Änderungen in der #tierfairen Tierhaltung vor, die in drei Lesungen im Bundestag beraten werden müssen. Durch das Scheitern der Regierung ist es fraglich, ob diese nun noch verhandelt werden. Hundehalter müssen sich mit dem neuen Jahr dennoch auf ein paar Neuerungen einstellen. Diese betreffen hauptsächlich die Hundesteuer. So sind ab dem 01. Januar 2025 Assistenzhunde wie Blindenführhunde, Mobilitätsassistenzhunde oder Signal- und Warnhunde von der Hundesteuer befreit. Bis zu der Änderung wurden Assistenzhunde nur in wenigen Ausnahmefällen von der Hundesteuer ausgenommen. Durch diese Entscheidung geht die Regierung einen Schritt auf die Menschen zu, die aufgrund einer Behinderung auf die Hilfe der vierbeinigen Freunde angewiesen sind. Die Assistenztiere erfahren durch diese Änderung eine besondere Würdigung für ihren Einsatz.

Im Gegensatz zu der Steuerbefreiung für Assistenzhunde wartet auf alle Hundebesitzer ein Anstieg der Hundesteuern. Besonders Besitzer der sogenannten Listenhunde müssen sich mit einem starken Anstieg der Steuer auseinandersetzen. Die Debatte um Listenhunde, die aufgrund von Vorurteilen oder ihrer Vergangenheit als besonders gefährlich eingestuft und in einer speziellen Liste geführt sind, wird in vielen Ländern geführt. Zur Vergabe solcher Listenhunde, im Volksmund auch als „Kampfhund“ bezeichnet, wurden strenge Regeln aufgestellt. So müssen Besitzer zum Beispiel mindestens 18 Jahre alt sein, einen Hundeführerschein besitzen und ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis vorweisen.

Seaq68 - pixabay user_id:4191072 : Bullterier stehen ebenfalls auf der Liste.
RebeccasPictures - pixabay user_id:18516: Auch dieser kleine Rottweiler gilt als besonders gefährlich und steht auf der umstrittenen Liste
susanne906 -pixabay user_id:7541483: American Staffordshire Terrier stehen auf der Liste der "Listenhunde"

Änderungen im Gesetzesentwurf der Bundesregierung

Der Gesetzesentwurf 20/12719 der Koalition wurde bereits am 26. September 2024 in einer ersten Lesung verhandelt. Um den Entwurf zur „Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handelsverbots-Gesetzes“ noch während der aktuellen Regierung zu umzusetzen, werden noch zwei weitere Lesungen benötigt – doch die Zeit drängt. Aufgrund des „Grundsatzes der Diskontinuität“ verfallen alle am Ende einer Legislaturperiode noch nicht umgesetzten Gesetzesvorschläge.

Überblick der zu verhandelnden Themen:

  • Verbot der Qualzucht: Bereits im Jahr 1986 wurde die Regelung zur Qualzucht aufgestellt. Im Jahr 2013 wurde die Vorgabe konkretisiert und soll mit dem Gesetzentwurf der Koalition deutlich verschärft werden. So wird die Liste der Symptome der Qualzucht erweitert. Darunter fallen unter anderem Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt ist. Das Züchten gesunder Rassen bleibt erlaubt, denn darin geht es nicht um ein generelles Zuchtverbot von Rassetieren (z.B. Perserkatze). Anbieter von Tieren, die Qualzucht-Merkmale aufweisen, sollen nachverfolgbar sein. Das generelle Anbieten auf Online-Plattformen und das Ausstellen von Wirbeltieren mit Qualzucht-Symptomen soll verboten werden.

SNGPhotography - pixabay user_id:138573: Der Mops gilt als Sinnbild der Qualzucht!
  • Änderungen in der Nutztierhaltung: Schlachthöfe sind nach der Umsetzung des Gesetzes zu Videoaufzeichnungen verpflichtet. Dadurch wird es den Behörden möglich, einen detaillierten Überblick in den Schlachthöfen zu bekommen und die Kontrolle der Prozesse vor Ort zu unterstützen. In der Landwirtschaft wird das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln oder Lämmern verboten. Auch das Ausbrennen von Hornanlagen bei Kälbern darf nach dem Gesetzentwurf nicht mehr ohne Betäubung stattfinden, da dieses Prozedere den Tieren enormes Leid zufügt. Außerdem sieht der Entwurf ein generelles Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung vor.

  • Tiere im Zirkus: Nach dem Vorschlag der Koalition soll es Zirkussen in Zukunft nicht mehr gestattet sein, Großtiere wie Giraffen, Elefanten, Robben oder ähnliches neu anzuschaffen, da diese nicht artgerecht gehalten werden können. Vorhandene Tiere sollen dennoch weiter erlaubt sein.

IanZA - pixabay user_id:2026973: Nach dem neuen Gesetz dürften Zirkusse keine neuen Großtiere anschaffen
  • Höhere Strafen bei Verstößen: Täter, die gegen die Richtlinien verstoßen, erwartet ein höheres Strafmaß. Bei mehrfachen Verstößen oder beim Töten ohne „vernünftigen Grund“ (Handeln aus Gewinnsucht etc.) sieht der Gesetzesentwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bisher wurde ein solches Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren geahndet. Auch der Bußgeldrahmen soll deutlich erhöht werden. So sieht der Entwurf eine Verdoppelung von derzeit 25.000 Euro auf 50.000 Euro vor.

  • Tierschutzbeauftragter im Gesetz: Das Amt des Bundesbeauftragten für Tierschutz soll im Tierschutzgesetz verankert werden. Dessen Aufgabe ist es, zwischen Bund und Ländern zu vermitteln sowie Bürgern und Behörden als Kontaktperson in Tierschutzbelangen zur Verfügung zu stehen.

Folge uns auf Instagram und finde weitere beiträte wie diesen

Teile diesen Artikel und unterstütze eine TierFaire Zukunft! Gemeinsam machen wir einen Unterschied! 🐾💚


TierFair Detektiv - Wenn kleine Meldungen großes Bewirken!

Dir liegt das Tierwohl genauso am Herzen wie uns? Werde TierFair-Detektiv und hilf uns, Tieren eine faire Zukunft zu ermöglichen. Gemeinsam können wir einen Unterschied machen.

Gemeinsam für eine tierfreundliche Zukunft.

TierFair.de ist deine Plattform für Tierschutz, nachhaltige Unternehmen und ethische Tierhaltung. Werde Teil unserer Mission und gestalte mit uns eine faire Welt für Tiere.

Kontakt

Abonniere unseren Newsletter und bleib immer auf dem Laufenden! 📩
Erhalte exklusive Tipps, Neuigkeiten und FairMeldungen direkt in deinen Posteingang.