Neuerungen für #Hundehalter in Bremen – Hundeführerschein-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht kommen

Auf Hundebesitzer wartet in Bremen bald eine Umstellung. Denn der Bremer Senat entschied, dass ab Sommer 2026 alle künftigen Hundehalter die sogenannte Sachkundeprüfung, auch Hundeführerschein genannt, ablegen müssen. Dies soll nicht nur für einen sicheren Umgang mit Hunden sorgen, sondern auch eine tiergerechte Haltung fördern. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) ist sich sicher, dass Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, in der Lage sein werden, ihre Fellnasen besser und sicherer zu führen. Doch dies ist nicht die einzige Änderung, denn auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht soll ab 2026 gelten. Für Kritik hingegen sorgt, dass weiterhin keine Abschaffung der „Rasseliste“ für „gefährliche“ Hunde vorgesehen ist.

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Tiergerechter und sicherer Umgang durch den Hundeführerschein

„Die neue Sachkundeprüfung stellt sicher, dass künftige Hundehalterinnen und Hundehalter sich intensiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen eines Hundes auseinandersetzen“, erklärte Innensenator Ulrich Mäurer die Pflicht des Hundeführerscheins. Das Gesetz sieht vor, dass künftige Hundehalter noch vor der Anschaffung des Tieres eine theoretische Prüfung ablegen und bestehen müssen. Im Anschluss daran müssen sie innerhalb eines Jahres den praktischen Teil der Sachkundenachweis-Prüfung absolvieren. Ausnahmen in der Regelung bilden Personen, die nachweislich über Erfahrung in der Hundehaltung verfügen. So muss die Person, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen möchte, aber schon in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre einen Hund hielt, lediglich die praktische Prüfung ablegen. Mit dem Gesetz reagiert das Land Bremen auf einen Beißvorfall von 2023. Im Herbst 2023 biss ein Rottweiler ein Kind in den Kopf und verletzte dieses.

Keine Veränderung in der „Rasseliste“

Weitere Neuerungen erfahren Hundehalter mit dem Gesetz, das zum 01. Juli 2026 in Kraft tritt, in der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde mittels Mikrochip. Auch eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500.000 Euro bei Personenschäden sowie 250.000 Euro bei Sachschäden muss künftig abgeschlossen werden. Das Gesetz, das in Kooperation verschiedener Organisationen und Institutionen wie Tierschutzvereinen und der Tierärztekammer erarbeitet wurde, sieht weiter eine behördliche Genehmigung zur Haltung von Hunden vor, die als „gefährlich“ eingestuft sind.

Hunde beim Training
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Einige Neuerungen stießen auf große Zustimmung. Keine Zustimmung, sondern Kritik fand jedoch die kontroverse Diskussion zur Beibehaltung der Rasseliste. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen wird das bestätigt, was Hundeliebhaber schon lange sagen: Die Gefährlichkeit eines Tieres hängt nicht ausschließlich von der Rasse ab. Hierzu erklärte Innensenator Mäurer: „Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen.“ Man habe das Ziel, „ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen“, betonte Mäurer. Dennoch ist das neue Gesetz eine Entwicklung in die richtige Richtung.

Bremen ist nun neben Niedersachsen, wo der Hundeführerschein schon seit 2013 verpflichtend ist, das zweite Bundesland, das den Hundeführerschein für alle Hunde fordert. Während in weiteren Bundesländern darüber debattiert wird, gilt in diesen Bundesländern diese Pflicht nur für „Rassehunde“.

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